Reinhold Jelinek, Kassenwart
Axel Becker, 2. Vorstand
Annegret Stalder, Schriftführerin
zum 10. 01.2011
ist durch Fristablauf rechtskräftig.
Der amtierende geschäftsführende Vorstand sichert sich
mit entsprechenden Massnahmen dagegen ab, dass er in die
zivil- und ggf. strafrechtlichen Vorgänge gem.§ 31a BGB
(grobe Fahrlässikeit bzw. Vorsatz) der Handlungsweisen dieser
ehemaligen Vorstandsmitglieder , einbezogen werden kann,
da eine Beteiligung an diesen Vorgängen, nicht gegeben ist und war.
1. Vorstand
Wolfgang Rieger
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