Aktuelle Zuchtordnung

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Ein Auszug aus unserer Zuchtordnung

Der Absatz 1.2 ist so bis heute bei keinem Verein weltweit außer beim DKFB e.V. in dieser Form festgeschrieben.

1.1
Zuchtziel des DKFB e.V. ist ein gesunder, agiler, freiatmender, freundlicher, kleiner, molosserartiger Begleit- und Gesellschaftshund mit harmonischem Gebäude entsprechend den Anforderungen des Deutschen Tierschutzgesetzes § 11 b sowie in Anlehnung des Standards der F C I.
1.2
Um eine keilwirbelfreie Population zu erreichen ist eine Zuchtzulassung nur möglich , wenn der von der Gutachterstelle ausgefüllte Beurteilungsbogen vorliegt. (siehe Punkt 7.3 der Zuchtordnung)
1.3
Die Rute soll gerade und länger sein, ohne jedoch bis an das Sprunggelenk zureichen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Rattenrute. Sie soll bei freudiger Erregung beweglich sein.
1.4
Der Nasenrücken soll deutlich erkennbar sein, um dem Hund eine freie Nasenatmung zu ermöglichen.
1.5
Jegliche Übertypisierung des Standards ist zu vermeiden.

Aktuelle Satzung

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Auszug aus unserer Satzung

§2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereines ist die Tierzucht, insbesondere dient der Verein der Zucht und der gesunden Verbesserung und Arterhaltung der Französischen Bulldogge.
Der Verein versteht sich als Zusammenschluss von Liebhabern und Züchtern zum Wohle und der Gesunderhaltung dieser Rasse.
Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder bei der Zucht eines gesunden, agilen, freiatmenden, freundlichen, kleinen molosserartigen Hundes, unter Berücksichtigung des § 11b des Deutschen Tierschutzgesetzes und in Anlehnung an den FCI-Standard zu unterstützen.
Er verfasst hierzu Regeln für die Zuchttauglichkeitsprüfung und Zuchtbestimmungen in einer eigenen Zuchtordnung.
Der DKFB e.V. fördert durch verschiedene Veranstaltungen die gemeinsamen Interessen der Mitglieder.
Der Verein ist einem internationalen Dachverband angeschlossen.
Der Verein übt beratende Funktion bei der Auswahl der Zuchttiere aus.
§10 Ergänzung vom 18.07.2004
bei nachgewiesenen Verstössen gem. Abschnitt 20.1. der Ergänzungszuchtordnung - Verstösse gegen die Haltungs- und Zuchtbedingungen des DKFB e.V - ist der Ausschluss ohne Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes sofort wirksam. Ausserdem ist jedes Mitglied verpflichtet solche Verstösse umgehend an den 1. Vorstand oder den Zuchtwart zu melden. Ist ggf. der Zuchtwart oder 1.Vorstand der Betroffene so ist die Meldung jeweils an den Nicht-Betroffenen dieser beiden vorzunehmen.

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